Keine strengere Lachgas-Politik aufgrund europäischer Gesetzgebung

Europäische Gesetzgebung blockiert strengere niederländische Lachgas-Politik. Da die Niederlande Teil der EU sind, sind die Niederlande an die EU-Gesetzgebung gebunden. Infolgedessen können die Niederlande keine nationale und strikte Lachgas-Politik entwickeln. Dies behauptete unter anderem Auke Zijlstra von PVV in seinem Tweet. Stimmt diese Behauptung?
Der massenhafte Einsatz von Lachgas, auch am Königstag, die Unfälle und die vielen negativen Nachrichten haben zu heftigen Diskussionen über strengere Gesetze geführt. Mehrere Kommunen wollen, dass Lachgas nicht mehr unter das Bedarfsgegenständegesetz, sondern unter das Arzneimittelgesetz fällt. Dies ermöglicht es der Regierung, die Aufsicht und Vorschriften zu verschärfen. Laut PVV-Abgeordneter Auke Zijlstra ist eine solche Gesetzesänderung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht möglich.
Derzeit fällt Lachgas unter das Bedarfsgegenständegesetz. Fällt ein Produkt unter das Warenwirtschaftsgesetz, gilt es als „Ware“ (ein reguläres Produkt). Lachgas wird daher nicht als Droge oder Medizin angesehen. Dies macht Lachgas legal und Sie können es legal handeln und konsumieren. Auch die Aufstellung produktspezifischer Sicherheitsanforderungen (zB Handelsverbot) durch den Staat ist aufgrund des Bedarfsgegenständegesetzes nicht möglich.
Bis 2016 fiel Lachgas noch unter das Arzneimittelgesetz. Damals konnte die Gesundheitsinspektion noch Maßnahmen ergreifen. Mehrere Kommunen wollen, dass das Gesetz rückgängig gemacht wird, damit die Regierung mehr Möglichkeiten hat, einzugreifen.
Ist dies jedoch möglich?
Dieses Gesetz rückgängig zu machen wird schwierig. Im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Lachgas kein Arzneimittel ist. Zwei Jahre später entschied der Europäische Oberste Gerichtshof, dass die Niederlande diesem Urteil nachkommen müssen.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums räumt ein, dass die Niederlande dies nicht eigenständig ändern können. Ausschlaggebend ist der Europäische Gerichtshof, der die Kriterien für Arzneimittel festlegt. Sie sind streng abgegrenzt und Lachgas entspricht nicht dem. Wenn die Niederlande wieder Lachgas im Arzneimittelgesetz wollen, müssen sie die europäischen Regeln anpassen.
Wenn die Niederlande Lachgas wieder in das Arzneimittelgesetz aufnehmen wollen, wird es einen langen rechtlichen und politischen Weg geben. Die Niederlande müssen zunächst die Europäische Kommission dazu bringen, einen neuen Vorschlag zur Änderung der Leitlinien für die Arzneimittel vorzulegen. Dann muss eine Mehrheit des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zustimmen. Erst dann können die niederländischen Rechtsvorschriften geändert werden.
Abschluss
Die Niederlande sind in der Tat an die EU-Gesetzgebung zur Lachgaspolitik gebunden. Unser nationales Recht darf in diesem Fall nicht vom europäischen Recht abweichen. Wenn die Regierung die Gesetzgebung ändern will, wird sie der Europäischen Kommission einen neuen Vorschlag unterbreiten. Erst dann wird der Europäische Gerichtshof prüfen, ob er das Gesetz ändern kann. Die Aussage: „Keine strengere Lachgas-Politik aufgrund europäischer Gesetzgebung“ trifft daher zu.